Kosten

Privat Versicherte

Kosten werden von den privaten Krankenkassen übernommen, sofern die Symptomatik krankheitswertig ist. Es ist sinnvoll, vor Beginn der Behandlung mit der Krankenversicherung zu klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Zur Kostenübernahme stellt der Versicherte einen Antrag. Ebenfalls erforderlich ist ein sog. „Konsiliarbericht“ des behandelnden Arztes. Darin bestätigt der Arzt, dass keine medizinischen Einwände gegen die Aufnahme einer Psychotherapie bestehen.

Gesetzlich Versicherte 

Auch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten unter gewissen Bedingungen die Kosten für eine Psychotherapie im sog. „Kostenerstattungsverfahren“. Näheres dazu erfahren Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer NRW und der Bundespsychotherapeutenkammer. 

Selbstzahler

Möchten Sie die Kostenübernahme der Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten auch selbst tragen.